Informationen zum Coronavirus (COVID-19)
Hier die derzeit geltenden Regelungen für die Stadt Jülich übersichtlich zusammengefasst:
https://www.juelich.de/aktuelles?news=Neue_Corona_Regeln_ab_Montag
https://www.juelich.de/coronavirus
https://www.juelich.de/corona-regelungenstadt
Vereinshaus:
Die Zulässigkeit der Innen- und Außengastronomie ist geregelt in §14 der
"Corona- Schutzverordnung ab dem 30. Mai 2020", sowie der dazugehörigen "Hygiene- und Infektionsschutzstandards".
Siehe dazu folgende Links von der Stadt Jülich:
(PDF-Dataien weiter unten).
Da es sich aber in unserem Kleingärtnerverein um ein Vereinsheim und nicht um einen offiziellen Gastronomiebetrieb handelt, ist daher für uns § 10, Absatz 6 der "Corona- Schutzverordnung" maßgebend!
Da steht folgendes:
Mehrere Personen dürfen außerhalb sportlicher Betätigungen, für die § 9 gilt, in Vereinen, Sportvereinen, sonstigen Sport- und Freizeiteinrichtungen nur unter den in § 1, Absatz 2 genannten Voraussetzungen zusammentreffen!
Also, zum Beispiel :
Personen aus maximal zwei Haushalten, oder eine Gruppe von maximal 10 Personen! Für Veranstaltungen in solchen Einrichtungen ist § 13, Absatz 3 maßgebend!
Vorstandsbüro:
Das Vorstandsbüro ist ab sofort Dienstags, ab 19.00 Uhr wieder geöffnet!
In dringenden Fällen bezüglich allgemeiner Fragen: Tel. 0176 537 04 539
In Fragen bezüglich Rechnungen: Tel. 0176 516 72 354
Bleiben Sie gesund!
gez. Der Vorstand